
Cybertrading Fraud, European Arrest Warrants, and Criminal Proceedings Against Foreign Nationals in Bulgaria
Criminal Defense in Bulgaria
Criminal Defense Lawyer for International Criminal Law
DR. RESCHKE RECHTSANWALTSKANZLEI berät und vertritt Mandanten bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, im Zusammenhang mit einem in Deutschland erworbenen Gebrauchtwagen.
Dabei prüfen wir insbesondere, welches Recht auf den Kaufvertrag Anwendung findet, welche Gewährleistungsrechte bestehen, ob ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss tatsächlich wirksam ist und in welchem Staat Ansprüche gegen den deutschen Händler gerichtlich geltend gemacht werden können.
Insbesondere die letzte Frage ist für deutsche Auswanderer, die ihren Lebensmittelpunkt nach Bulgarien verlagert haben, von großer Bedeutung. Es geht nicht nur um die Kosten, sondern um die logistische Umsetzung der Geltendmachung von Rechten.

Viele Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt nach Bulgarien verlegt haben, entscheiden sich dennoch dafür, einen Gebrauchtwagen in Deutschland zu erwerben. Der Gedanke dahinter: „In Deutschland kenne ich mich aus. Ich möchte auf Nummer sicher gehen.“
Ein Fahrzeugkauf in Deutschland kann jedoch mittlerweile zu erheblichen rechtlichen und praktischen Problemen führen. Denn auch hinter sog. „deutschen“ Gesellschaften können Händler mit unlauteren Geschäftspraktiken stehen. Besonders problematisch wird es, wenn der Gebrauchtwagen bereits nach Bulgarien überführt wurde und sich erst dann technische Mängel zeigen.
Unserer Erfahrung nach wird dabei mitunter darauf spekuliert, dass Käufer aufgrund der räumlichen Distanz und des vermeintlich hohen Kostenrisikos, von einer konsequenten Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Händler in Deutschland absehen.
Welche Sachmängel könnten denn auftreten?
Verdeckte Vorschäden, unsachgemäß ausgeführte frühere Reparaturen, Getriebe- oder Motorschäden, manipulierte Kilometerstände oder verschwiegene Unfallschäden können Ansprüche gegenüber dem Verkäufer begründen.
Bei technischen Mängeln ist die rechtzeitige Sicherung von Beweisen von besonderer Bedeutung. Zwar gilt beim Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich eine gesetzliche Vermutung zugunsten des Verbrauchers: Zeigt sich die Vertragswidrigkeit innerhalb eines Jahres nach Übergabe des Fahrzeugs, wird vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
Diese Beweislastumkehr entscheidet jedoch den Rechtsstreit nicht endgütlich. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, dann müsste der Schaden am Fahrzeug dennoch feststellbar sein.
Hierzu entsteht somit die Frage: Wie sollte man das Fahrzeug monatelang stilllegen, insbesondere dann, wenn man über kein weiteres verfügt.
Gerade hier passiert der übliche Fehler: Bei behebbaren Mängeln greifen deswegen viele Käufer, unüberlegt, zu einer Reparatur. Aber eine Reparatur kann den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs verändern und damit spätere Feststellungen, bezogen auf den Sachmangel erschweren.
Unter Berücksichtigung der genannten Umständen, wird, vor der Durchführung der Reparatur, eine gerichtlich durchgeführte Beweissicherung (Vorwegnahme der Beweisaufnahme) dringend zu empfehlen. Diese findet, auf Grund eines richterlichen Beschlusses statt. Ihre Ergebnisse werden sodann in einem darauffolgenden Zivilverfahren als Beweismittel herangezogen.

Welche Rechte bestehen in Bulgarien bei einem mangelhaften Fahrzeug aus Deutschland?
Wurde das Fahrzeug bei einem Händler in Deutschland gekauft, nach Bulgarien überführt und hier ein Mangel festgestellt, können dem Käufer insbesondere Ansprüche auf kostenfreie Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Minderung des Kaufpreises oder – unter bestimmten Voraussetzungen – Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückzahlung des Kaufpreises zustehen. Je nach den Umständen des Kaufs, können diese Ansprüche auch in Bulgarien gegenüber dem deutschen Händler geltend gemacht werden. Befindet sich das Fahrzeug bereits in Bulgarien, kann zudem eine technische Begutachtung bzw. gerichtliche Beweissicherung des Mangels hier, vor Ort, erfolgen.
Gebrauchtwagen vom deutschen Händler gekauft – welche Gewährleistung gilt?
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem deutschen Händler stehen einem Verbraucher grundsätzlich gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelrechte gegenüber einem Verbraucher ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag führt daher nicht ohne Weiteres dazu, dass der Käufer seine gesetzlichen Rechte verliert.
Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt bzw. Lebensmittelpunkt in Bulgarien können darüber hinaus zwingende Vorschriften des bulgarischen Verbraucherschutzrechts relevant werden. Dies ist insbesondere dann zu prüfen, wenn der deutsche Händler seine geschäftliche Tätigkeit auf Bulgarien ausrichtet. Für eine solche Ausrichtung können verschiedene Umstände sprechen, etwa wenn der Händler seine Fahrzeuge über Internetplattformen anbietet und der Gestaltung seines Angebots entnommen werden könnte, dass er bereit wäre, Verträge mit Verbrauchern aus anderen Mitgliedstaaten – insbesondere aus Bulgarien – abzuschließen. Mit anderen Worten: So leicht kommt kein Händler bei Sachmängeln davon, auch wenn sein Geschäft in Deutschland positioniert ist und das Fahrzeug schon nach Bulgarien überführt wurde.
Was ist eine Vorwegnahme der Beweisaufnahme und ist diese bei solchen Fällen sinnvoll?
Der vorhandene Sachmangel sollte zunächst fachgerecht dokumentiert und technisch begutachtet werden. Vor einer umfangreichen Reparatur ist zu prüfen, ob eine gerichtliche Beweissicherung in Bulgarien erforderlich ist, damit wichtige technische Spuren nicht verloren gehen. Das bulgarische Prozessrecht ermöglicht die vorzeitige Sicherung von Beweisen, wenn die Gefahr besteht, dass ein Beweismittel verloren geht oder seine spätere Erhebung erschwert wird.
Anschließend können die bestehenden Gewährleistungsansprüche gegenüber dem deutschen Händler geltend gemacht werden. Je nach Einzelfall kann auch eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche in Bulgarien in Betracht kommen.

