Steuerrecht in Bulgarien
Steuerrecht für Privatpersonen und Investoren
Steuerliche Chancen erkennen und rechtssicher nutzen
Bulgarien zählt zu den attraktivsten Steuerstandorten innerhalb der Europäischen Union. Die vergleichsweise niedrige Steuerbelastung, transparente Regelungen und ein investitionsfreundliches Umfeld bieten Unternehmen, Investoren und Privatpersonen interessante Möglichkeiten. Um diese Vorteile rechtssicher zu nutzen, ist jedoch eine sorgfältige steuerliche Planung erforderlich.
DR. RESCHKE RECHTSANWALTSKANZLEI berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des bulgarischen Steuerrechts. Wir unterstützen Unternehmen, Investoren und Privatpersonen bei steuerlichen Gestaltungen, Investitionen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Steuerliche Beratung für Unternehmen
Steuerliche Aspekte spielen bereits bei der Unternehmensgründung und der Wahl der Unternehmensstruktur eine wesentliche Rolle. Wir beraten insbesondere zu:
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Unternehmensgründungen und Investitionsvorhaben;
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Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer;
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nationalen und internationalen Geschäftsstrukturen;
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Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen;
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Betriebsprüfungen und steuerlichen Verfahren.
Unser Ziel ist es, steuerliche Risiken zu minimieren und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Internationales Steuerrecht
Grenzüberschreitende Tätigkeiten werfen häufig Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit, zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Besteuerung internationaler Einkünfte auf. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung internationaler Sachverhalte und bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Steuerrecht für Privatpersonen
Wir beraten Privatpersonen insbesondere bei:
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steuerlicher Ansässigkeit in Bulgarien;
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Wohnsitzverlagerungen;
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Besteuerung von Einkünften aus dem In- und Ausland;
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Immobilieninvestitionen;
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Vermögens- und Nachfolgeplanung.
