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Europäischer Haftbefehl

Europäischer Haftbefehl und Strafverfahren im Zusammenhang mit Callcentern – Auslieferung nach Deutschland

Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist ein unionsrechtliches Instrument zur Übergabe von Personen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er dient der Strafverfolgung oder der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe beziehungsweise einer freiheitsentziehenden Maßnahme.

In den vergangenen Jahren haben die bulgarischen Gerichte wiederholt über die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle entschieden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit sogenannter „Callcenter“ standen. Ein erheblicher Teil dieser Haftbefehle wurde von deutschen Justizbehörden im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen organisierten Anlagebetrugs, Cybertrading Fraud, betrügerischer Online-Handelsplattformen sowie weiterer grenzüberschreitender Vermögensdelikte erlassen.

Die Verfahren betreffen sowohl mutmaßliche Organisatoren solcher Strukturen als auch Mitarbeiter, Callcenter-Agenten und sonstige Beteiligte. Je nach den Umständen des Einzelfalls stellen sich komplexe rechtliche Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung, der Wahrung der Verfahrensrechte des Verfolgten sowie möglicher Ablehnungsgründe gegen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung durch einen im internationalen Strafrecht und im Recht des Europäischen Haftbefehls erfahrenen Rechtsanwalt ist daher von entscheidender Bedeutung. Nur so können die Rechte des Betroffenen von Beginn des Verfahrens an wirksam geschützt und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Ebenso wichtig ist der Hinweis, dass ein Untertauchen oder der Versuch, sich der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls zu entziehen, regelmäßig keine sinnvolle Lösung darstellt und die eigene rechtliche Situation sogar erheblich verschlechtern kann.

Auch wenn ein Europäischer Haftbefehl den Vorwurf schwerwiegender Straftaten enthält und Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren genannt werden, bedeutet dies keineswegs, dass eine entsprechende Verurteilung bereits feststeht. Der Europäische Haftbefehl dient ausschließlich der Auslieferung beziehungsweise Übergabe an den ersuchenden Mitgliedstaat. Erst dort wird das eigentliche Strafverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen über Schuld oder Unschuld sowie über eine etwaige Strafe entschieden wird.

Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass die Verteidigung bereits im Auslieferungsverfahren von Rechtsanwälten übernommen wird, die über umfassende Erfahrung mit Verfahren nach dem Europäischen Haftbefehl, internationalen Ermittlungen sowie grenzüberschreitenden Strafverfahren verfügen und entsprechende praktische Erfolge in vergleichbaren Verfahren nachweisen können.

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